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Versand und Handelsbedingungen

Wählen Sie eine Lieferklausel und einen benannten Ort, die zu Ihrem Auftrag und Transportmittel passen. Fracht, Zollzuständigkeiten und Lieferzeiten werden im schriftlichen Angebot bestätigt.

Benannte Orte sind entscheidend

Nennen Sie Abholanschrift, Hafen oder Lieferziel zusammen mit der Lieferklausel. EXW, FCA und DAP können für unterschiedliche Transportvereinbarungen gelten; die genauen Zuständigkeiten müssen für Ihre Transaktion vereinbart werden.

Seetransport: FOB und CIF

FOB und CIF gelten für See- und Binnenschiffstransporte. Bei Containertransporten oder anderen Verkehrsarten besprechen Sie mit Ihrem Logistikdienstleister eine geeignete Klausel, etwa FCA. Ein CIF-Preis bedeutet nicht, dass Einfuhrabgaben oder sämtliche Kosten am Zielort enthalten sind.

Verpackung und Versandkalkulation

Kartonabmessungen, Mengen sowie Brutto- und Nettogewichte bilden die Grundlage für Volumen- und Verpackungsberechnungen. Endgültige Werte hängen von der tatsächlichen Verpackung ab. Frachtkalkulationen benötigen ein aktuelles Angebot eines Frachtführers oder Spediteurs.

Europäische Einfuhranforderungen

Klären Sie anwendbare Produktanforderungen, Unterlagen, Einfuhrabgaben und Umsatzsteuer mit Ihrem Zollberater. Wir nennen ausschließlich Zertifizierungen oder Konformitätsnachweise, die für das konkrete Produkt tatsächlich verfügbar sind.

Muster und Termine

Für Muster und Aufträge gelten gesondert bestätigte Kosten und Zeitpläne. Produktverfügbarkeit, Kurierdienst und Zollabfertigung können die Lieferung beeinflussen. Wir versprechen keinen unbestätigten Liefertermin.

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